Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 03.01.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94   

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VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94 (https://dejure.org/1994,3976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 (https://dejure.org/1994,3976)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. November 1994 - 1 S 2439/94 (https://dejure.org/1994,3976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sofortvollzug einer Einweisungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - Menschenwürdigkeit der Obdachlosenunterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 326
  • VBlBW 1995, 9 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 1 S 1523/92

    Obdachlosenunterbringung: Umsetzung in eine andere Obdachlosenunterkunft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94
    Bereits das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß die den Antragstellern zugewiesene Wohnung in der W. Straße 10 in T. den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung entspricht, da die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstigen Verhältnissen nicht erfüllt zu sein brauchen, sondern lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein muß (ständige Rechtspr. des beschließenden Senats; vgl. Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146; Urt. v. 16.2.1993 - 1 S 1965/92 -, VBlBW 1993, 306 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93

    Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94
    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94
    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1993 - 1 S 1965/92

    Kein Anspruch des Obdachlosen auf Zustimmung des Eigentümers zur Einrichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94
    Bereits das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß die den Antragstellern zugewiesene Wohnung in der W. Straße 10 in T. den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung entspricht, da die an eine übliche Wohnung zu stellenden Anforderungen bezüglich Lage, Größe, Einrichtung und sonstigen Verhältnissen nicht erfüllt zu sein brauchen, sondern lediglich ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art gewährleistet sein muß (ständige Rechtspr. des beschließenden Senats; vgl. Beschl. v. 29.10.1992 - 1 S 1523/92 -, VBlBW 1993, 146; Urt. v. 16.2.1993 - 1 S 1965/92 -, VBlBW 1993, 306 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; Günther/Traumann, Aktuelle Rechtsprobleme der Wohnraumbeschlagnahme zur Unterbringung Obdachloser, NVwZ 1993, 130; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (st. Rspr. d. Senats; vgl. Beschlüsse v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304, v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326 und v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 -).

    Denn wer aufgrund freiwilligen selbstbestimmten Willensentschlusses ohne "Dach über dem Kopf" leben will, stellt in der Regel keine polizeiliche Gefahr dar, die mit Mitteln des polizeilichen Obdachlosenrechts zu beseitigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 328 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 1 S 3042/95

    Unterbringung eines Obdachlosen - zur örtlichen Zuständigkeit

    Dementsprechend ist die zuständige Ortspolizeibehörde verpflichtet, die unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. Beschlüsse d. Senats v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304 und v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

    Eine Verpflichtung des Obdachlosen, die Unterkunft, in die er mittels Einweisungsverfügung eingewiesen worden ist, auch tatsächlich zu beziehen, begründet dagegen das allgemeine Polizeirecht grundsätzlich nicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326).

    Denn träfe dieses Vorbringen zu, wäre die Polizeibehörde grundsätzlich verpflichtet, den Betroffenen in eine andere Unterkunft einzuweisen oder die zugewiesene Unterkunft in einen solchen Zustand zu versetzen, daß sie nicht gegen die Grundsätze der Menschenwürde verstößt (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1994, a.a.O.).

  • LG Stuttgart, 17.11.2020 - 19 T 294/20

    Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren

    Dementsprechend ist sie verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02. November 1994 - 1 S 2439/94).

    Dabei muss die zugewiesene Wohnung den an Notunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen hinsichtlich einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02. November 1994 - 1 S 2439/94).

  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11

    Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Drohende bzw. eingetretene Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit (so zutreffend OVG, Beschluss vom 13.03.1980 - 6 S 7.80 -, Berlin NJW 1980, 2484; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.1982 - 4 B 1841/82 -, NVwZ 1982, 574; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502; OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; offen lassend ob öffentliche Sicherheit oder Ordnung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304; Beschluss vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326) i.S.d. § 11 HSOG dar.
  • VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 731/21

    Corana-Krise; zumutbare Unterbringung eines Obdachlosen

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 - juris m.w.N.) zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 - vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 - und vom 08.02.1996 - 1 S 147/96 -, jeweils bei juris).
  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11

    Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Drohende bzw. eingetretene Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit (so zutreffend OVG, Beschluss vom 13.03.1980 - 6 S 7.80 -, Berlin NJW 1980, 2484; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.1982 - 4 B 1841/82 -, NVwZ 1982, 574; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502; OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; offen lassend ob öffentliche Sicherheit oder Ordnung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304; Beschluss vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326) i.S.d. § 11 HSOG dar.
  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435

    Erfolglose Klage gegen Räumungsanordnung bzgl. Obdachlosenunterkunft

    Es besteht hingegen keine Pflicht, tatsächlich in die zur Verfügung gestellte Unterkunft einzuziehen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94; VG München, B.v. 24.10.2002 - M 22 E 02.2459; VG Ansbach, B.v. 12.8.2004 - AN 5 S 04.01448; alle juris).
  • VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch;

    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung besteht kein Vorrang eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO ; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326 ; Beschl. v. 22.07.2004 - 6 S 19/04 -, NVwZ-RR 2005, 174 ; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO , § 123 Rn. 4; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , § 123 Rn. 27 ff. m.w.N; Happ, in: Eyermann, VwGO , § 123 Rn. 9).
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   VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94   

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VGH Hessen, Entscheidung vom 03.01.1995 - 8 TG 2939/94 (https://dejure.org/1995,3928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 33e GewO
    (Erteilung bzw Versagung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach GewO § 33e)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1 S. 2; GewO § 33e
    Gewerberecht: Versagung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 33e GewO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 326 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 106.78

    Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Denn abzustellen war auf die zur Genehmigung vorgelegten Spielregeln (BVerwG, Urteil vom 28. September 1982, a.a.O.).

    Wenn schon bei einem bloßen Antrag auf Verlängerung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Antragsteller grundsätzlich davon ausgehen muß, daß die Behörde das Vorliegen der gesetzlichen Versagungsgründe entsprechend ihrer Bindung an Gesetz und Recht vor jeder Verlängerung neu überprüft und ggf. ihre Rechtsauffassung ändert (BVerwG, Urteil vom 28. September 1982 - 1 C 106.78 -, GewA 1983, 63), gilt dies erst recht bei einer Neuregelung, zumal der Bundesrat bereits am 18. Dezember 1992 den Gesetzentwurf beschlossen hatte und die betroffenen Wirtschaftskreise sich auf die Neuregelung einstellen konnten.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Nach der Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts (sogenanntes Apothekenurteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377) kann die Freiheit der Berufsausübung geregelt werden, soweit vernünftige E Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen.
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Ausnahmsweise kann aber ein sogenanntes Verpflichtungs-Kann oder Ermächtigungs-Kann vorliegen, das die Behörde zum Tätigwerden verpflichtet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen hierfür erfüllt E sind (BVerwG, Urteil vom 07. Februar 1974 - III C 115.71 BVerwGE 44, 339 - 342 -).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Die Freiheit der Berufswahl könnte nur dann beeinträchtigt sein, wenn § 33e Abs. 1 Sätze 2 und 3 GewO wegen der Auswirkungen die sinnvolle Ausübung des Berufes eines Spielhallenbetreibers faktisch unmöglich machen würde, weswegen der Eingriff nur mit solchen Allgemeininteressen gerechtfertigt werden könnte, die so schwer wiegen, daß sie den Vorrang vor der Berufsbehinderung der Spielhallenbetreiber verdienten (vgl. Bundverfassungsgericht, Urteil vom 03. November 1982 - 1 BvL 4/78 -, BVerwGE 61, 291 - 309 -).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Denn es kann - jedenfalls im Rahmen der hier allein möglichen summarischen Prüfung - nicht davon ausgegangen werden, daß die betreffenden Berufsangehörigen wegen der in § 33e Abs. 1 GewO vorgesehenen Einschränkungen bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - 3 C 48.86 -, BVerwGE 79, 192 - 199 -).
  • BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74

    Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Was unter einem Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB zu verstehen ist, ist von der Rechtsprechung geklärt (z.B. BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1975 - I C 14.74 - GewA 1976, 87).
  • BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 139.80

    Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr - Spiel mit

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Bei den Spielen "Roulette Opta II", "Hadja-Kis Black Jack" und "Nikas Rolla 24 Royal" handelt es sich um andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in Sinne des § 33d GewO; denn nach den (bisher) genehmigten Spielbedingungen sind sie als Geschicklichkeitsspiele, bei denen der Spieler durch die ihm zu Gebote stehenden körperlichen und geistigen Gaben zu einer Gewinnsteigerung in der Lage ist (siehe z.B. BVerwG, Urteil vom 28. September 1982 - 1 C 139.80 -, GewA 1983, 60), angelegt.
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 71.65

    Veranstaltung eines Spiels mit Gewinnmöglichkeit - Antrag auf Erteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 03.01.1995 - 8 TG 2939/94
    Ein verfassungsmäßig geschütztes Recht der Spielunternehmer, auch weiterhin Spiele zu veranstalten, bei denen wegen ihrer Nähe zu Glücksspielen im Sinne des § 284 StGB eine Mißbrauchsgefahr gegeben ist, besteht nicht (vgl. Urteil des BVerwG vom 27. Oktober 1966 - I C 71.65 -, BVerwGE 25, 204 - 209 -).
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